Das Newsmagazin «10vor10» von SF DRS gerät erneut in die Kritik. Ein Beitrag über die Rolle der Anwälte in IV-Verfahren enthielt «zahlreiche Mängel», stellte die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) fest und hat deshalb zwei Beschwerden einstimmig gutgeheissen, schreibt die Nachrichtenagentur SDA am Mittwoch. In einem sechseinhalbminütigen Beitrag vom 16. Februar 2004 über die Rolle von Anwälten in IV-Verfahren werde mehrmals eine Person gezeigt, die eine IV-Rente zugesprochen erhalten habe. Es handelte sich dabei um Archivaufnahmen der Sendung «Kassensturz» aus dem Jahr 1991. Dort war die Person noch sehr positiv dargestellt worden. «10vor10» war darüber informiert, dass die betreffende Person in dem Bericht nicht erkannt werden wollte. Indem es die Aufnahmen trotzdem zeigte, habe das Magazin die Privatspäre der Person verletzt - diese sei nämlich ohne weiteres erkennbar darauf, obwohl die Bilder 13 Jahre alt waren, hielt die UBI fest.
Ausserdem habe der Beitrag gegen das Gebot der Sachgerechtigkeit verstossen. Wesentliche Fakten zur angeblichen Attraktivität von IV-Einspracheverfahren für Anwälte wie die Grundlagen über die Honorarordnung seien unerwähnt geblieben, führte die UBI weiter aus. Die hohe Zahl von spezialisierten Anwälten sei nicht kritisch hinterfragt und es seien keine Vergleiche angestellt worden. Kein auf das Sozialversicherungsrecht spezialisierter Anwalt habe sich zu den im Beitrag erhobenen Vorwürfen äussern können.
Des Weiteren vermittelte der Beitrag laut UBI den nicht zutreffenden Eindruck, dank eines willfähigen Arztes und der Bemühungen des Anwalts sei die betroffene Person ohne weiteres zu einer IV-Rente gekommen. Zahlreiche wesentliche Fakten seien dem Publikum vorenthalten worden. So sei dem Entscheid ein jahrelanges Verfahren vorausgegangen, wobei mehrere fachärztliche Abklärungen durchgeführt wurden. Falsch seien überdies die Darstellungen zum Honorar des Anwalts und die für die IV entstehenden Kosten gewesen.
Mittwoch
22.12.2004