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Montag
18.04.2011

Die «Bild» hat am Montag vor dem Berliner Kammergericht einen Teilerfolg erzielt, oder doch eher der ehemalige Brandenburger Innenminister Rainer Speer (SPD)? Der Anwalt des Innenministers sprach von einem gewonnenen Prozess, die «Bild» in ihrer Mitteilung von einem Teilerfolg. Bei der Angelegenheit geht es übrigens um eine Affäre Speers, die zu einem unehelichen Kind führte, das er nicht anerkannte. «Bild» hatte diese Affäre unter anderem mittels Zitaten aus dem E-Mail-Verkehr publik gemacht.

Fakt ist nun, dass das Kammergericht die einstweiligen Verfügungen für direkte oder indirekte Zitate aus den E-Mails bestätigte. Immerhin aber hätte das Kammergericht abgelehnt, dass jede publizistische Nutzung von E-Mails verboten sei, wie es erstinstanzlich vor dem Landgericht hiess, teilte Axel Springer mit. «Das heisst, `Bild` durfte und darf über die Affäre berichten.» Mit dem Urteil ist der Verlag noch nicht zufrieden. «Um Klarheit für die Nutzung von Quellen in der journalistischen Arbeit zu bekommen, werden wir diesen Fall im Hauptsacheverfahren und, wenn nötig, bis zur höchstrichterlichen Entscheidung weiterführen», so «Bild»-Sprecher Tobias Fröhlich.