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Donnerstag
21.07.2005

Im Kanton Bern müssen sich zwei Journalisten der «Berner Zeitung» (BZ) wegen wegen der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen vor dem zuständigen Gericht verantworten. Sie hatten Anfang 2004 das Abstimmungsverhalten der Kantonsregierung öffentlich gemacht. Die «BZ» hatte am 8. Januar berichtet, dass sich der Regierungsrat mit dem Stimmenverhältnis von 4:3 dafür ausgesprochen habe, auf einen Gegenvorschlag zur einer hängigen Volksinitiative zur Senkung der Kantonssteuern zu verzichten. Die zwei SP- und die zwei FDP-Mitglieder hätten die drei SVP-Mitglieder im Regierungsrat überstimmt.

Nach der Publikation müssen sich die beiden Journalisten wegen «Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen» vor dem Strafeinzelgericht Bern-Laupen verantworten, wie beim Gericht zu der am Donnerstag publizierten Verhandlungsliste zu erfahren war. Zur Verhandlung kommt es, nachdem die Journalisten gegen Strafmandate Einsprache erhoben haben. Die Verhandlung findet am 9. November statt.