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Freitag
09.06.2006

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) unterbreitet den interessierten Kreisen den Entwurf für eine neue bundesrätliche Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) zur Anhörung. Die Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum total revidierten Radio- und Fernsehgesetz (RTVG), welches das Parlament am 24. März verabschiedet hat. Überraschend wird dabei das Thema Gebührensplittung in einem zweiten Anlauf angegegangen, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Freitag bekannt gab. Das für die privaten Fernsehsender «heisse» Kapitel des RTVG, nämlich die Festlegung der künftigen Versorgungsgebiete sowie die Zuteilung des Gebührensplittings, wird also separat behandelt und aus dieser Vernehmlassung ausgeklammert. «Die Vorschläge der Verwaltung werden voraussichtlich im Herbst in die öffentliche Anhörung gegeben», heisst es in der Bakom-Mitteilung weiter.

Die unter das Gesetz fallenden Programme haben insbesondere die Vorschriften in Bezug auf Werbung und Sponsoring zu beachten. Deren Detailregelung hat das Parlament zum grossen Teil dem Bundesrat überlassen. Einzelne Werbeverbote sind zwar bereits auf Gesetzesstufe festgelegt; die Verordnung soll aber die Höchstgrenze der Unterbrecherwerbung und der Werbedauer sowie die Zulässigkeit neuer Werbeformen regeln. Die Vernehmlassungfrist dauert bis am 18. August 2006.