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Dienstag
26.07.2005

Wer wissen will, ob die Eröffnung eines Take-Aways, die Organisation einer Kleidersammlung oder die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit eine Bewilligung braucht, findet die Antwort auf der neuen Internet-Plattform des Kantons Zürich. Die kantonale Wirtschaftsförderung liefert auf der Website www.bewilligungen.zh.ch Informationen zu 191 Bewilligungen im Kanton Zürich. Trotz Handels- und Gewerbefreiheit in der Schweiz sind viele Tätigkeiten genehmigungspflichtig. Zuständig für die Vergabe von Bewilligungen sind je nach Sachgebiet die Gemeinde, der Kanton oder der Bund.

Die neue Plattform für Bewilligungen des Amtes für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich liefert gebündelt Detailinformationen über die einzelnen Bewilligungsverfahren sowie Rechtsgrundlagen und Ansprechpartner. Einzelne Anträge für Bewilligungen können in Form von aktiven PDF-Formularen direkt ausgefüllt werden. Mittelfristiges Ziel sei es, dass alle verfügbaren Bewilligungsformulare online bearbeitet werden können, heisst es in der Mitteilung. Siehe auch: Per Mausklick zur eigenen Firma: www.gruenden.ch