Im Zusammenhang mit umstrittenen Erotikangeboten, die Minderjährige auf ihr Handy herunterladen können, hat ein Zürcher Staatsanwalt Anklage erhoben. Vor Gericht erscheinen müssen neben Star TV auch zwei Pornoanbieter. Pornobilder und Filme auf Handys erhielten in den letzten Jahren eine wachsende Bedeutung und haben sich zu einem millionenschweren Markt entwickelt. Was für Erwachsene eine Frage des Geschmacks ist, kann für Minderjährige strafrechtlich relevant sein.
Staatsanwalt Daniel Regenass von der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis im Kanton Zürich will nun die Rechtslage prüfen. Er bestätigte einen Bericht des Nachrichtenmagazins «10vor10» vom Donnerstag, wonach er gegen den Kino-Spartensender Star TV und zwei Pornoabieter aus dem Kanton Zürich Anklage erhoben hat. Er beantrage gegen drei Angeklagte jeweils Bussen in der Höhe von einigen Tausend Franken, erklärte Regenass am Freitag. Grundlage für die Anklage ist der Pornografie-Artikel 197 gemäss Strafgesetzbuch.
Regenass wirft den Pornoanbietern und dem TV-Sender vor, dass sie pornografische Produkte verbreitet respektive dafür geworben haben, die auch von Minderjährigen genutzt werden können. Der Artikel stellt die Herstellung und Verbreitung pornografischer Angebote für und an Jugendliche unter Strafe. Die Gerichtsverhandlung gegen die drei Firmen findet noch im August statt.
Freitag
11.08.2006