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Donnerstag
05.03.2009

Der Einsatz des Kommunikationsbeauftragten der Zürcher Volkswirtschaftsdirektion im letzten November bei der Bundesratskandidatur von Volkswirtschaftsdirektorin Rita Fuhrer war nach Ansicht des Regierungsrates gerechtfertigt. Allerdings sei es grundsätzlich nicht Aufgabe der Kommunikationsbeauftragten, die Mitglieder des Regierungsrates bei ihren persönlichen Engagements zu unterstützen, schreibt der Regierungsrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage von CVP-, GLP- und EVP-Kantonsräten. Auch inskünftig müsse in vergleichbaren Situationen sorgfältig abgewogen werden, ob der Einsatz von kantonalen Kommunikationsbeauftragten angezeigt sei oder nicht.

Fuhrers Bundesratskandidatur habe «spürbare Auswirkungen auf die Volkswirtschaftsdirektion» gehabt. Deshalb sei der Einsatz ihres Kommunikationsbeauftragten «in dieser Sache gerechtfertigt» gewesen. Das Verfassen einer Medienmitteilung habe dazu gedient, den Aufwand in der kantonalen Verwaltung in dieser Sache möglichst klein zu halten.

In den Tagen der Bundesratskandidatur sei die Volkswirtschaftsdirektion mit Medienanfragen überhäuft worden. Die Alternative zur Medienmitteilung wäre laut Regierungsrat gewesen, jede Journalistenanfrage gesondert zu beantworten. Der Aufwand wäre dadurch «sehr stark erhöht» worden.