Wer jemandem mit einem Bericht in den Medien droht, hat deswegen nichts zu befürchten. Das Zürcher Obergericht hat am Mittwoch ein Ehepaar freigesprochen, das wegen eines verschmutzten Ferienhauses dessen Vermieter mit Berichten in den Medien gedroht hatte. In erster Instanz wurden die Angeklagten noch mit Geldbussen bestraft. Auslöser des Streits war eine Ferienwohnung in Südfrankreich, welche die Eheleute im Frühling 2002 gemietet hatten. Weil es in der Wohnung viel Ungeziefer und Schimmel gehabt haben soll, verlangte das Ehepaar die Rückerstattung der schon bezahlten Miete, andernfalls würden sie die hygienischen Missstände der TV-Sendung «Kassensturz» sowie der Zeitschrift «Beobachter» melden. Der Vermieter erstattete gegen das Ehepaar Strafanzeige.
Das Obergericht Zürich hat am Mittwoch das Verhalten des Ehepaars als «straflose Druckausübung» eingestuft. Der Vermieter sei keiner Drohung mit ernsthaften Nachteilen ausgesetzt gewesen. Eine solche Bagatelle wäre in den Medien auch kaum erwähnt worden. Einer der Oberrichter bezeichnete die Drohung der Eheleute gar als so kindisch, dass man sie gar nicht ernst nehmen könne. Im Übrigen müsse ein Vermieter, der mittels Inseraten an die Öffentlichkeit trete, auch mit negativen Reaktionen rechnen. Das Bezirksgericht Meilen vertrat eine andere Auffassung: Im vergangenen Juni hatte es das Ehepaar wegen versuchter Nötigung zu Geldstrafen von 2500 Franken für die Frau sowie 1000 Franken für den Mann verurteilt. Zuvor hatte die Bezirksanwaltschaft Meilen einen entsprechenden Strafbefehl erlassen.
Mittwoch
24.03.2004