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Donnerstag
22.04.2004

Eine Zürcher Journalistin ist auch beim Bundesgericht mit einer Berufungsklage wegen Urheberrechtsverletzung gegen die britische Fernsehanstalt BBC abgeblitzt. Es ging um ein Foto von Christoph Meili mit vor dem Shredder geretteten Bank-Akten, schreibt die Nachrichtenagentur sda am Donnerstag. Das Bild des Ex-Wachmanns der UBS mit zwei alten Büchern mit Bank-Akten aus der Nazi-Zeit in der Hand war ohne die Zustimmung der Journalistin im umstrittenen BBC-Dokumentarfilm «Nazigold und Judengeld» gezeigt worden.

Mit ihrer Klage war die Journalistin im Herbst 2001 bereits beim Zürcher Obergericht abgeblitzt. Sie hatte für die Pressefotografie eine Lizenz- und Verletzergebühr sowie eine Genugtuung verlangt. Das Obergericht fand, bei der Fotografie habe es sich nicht um ein Werk nach Urheberrechtsgesetz gehandelt. Die I. Zivilabteilung des Bundesgerichts hat nun die Berufung abgewiesen. Die Begründung liegt noch nicht vor.

Die Journalistin hatte Meili im Januar 1997 mit den Bank-Akten fotografiert. Nach dem weltweiten Aufsehen, das die verhinderte Aktenvernichtung im Zusammenhang mit der Diskussion um die nachrichtenlosen Vermögen erhielt, war das Interesse an der einzigartigen Fotografie bei den Medien gross.

Die Journalistin wollte das Copyright nicht verkaufen, um die Kontrolle über die Verwendung des Bildes nicht aus den Händen geben zu müssen. Sie überliess Meili zum privaten Gebrauch einen Abzug des Bildes, das sie mit «Worldcopyright by» kennzeichnete. Der Fernsehsender BBC gelangte in den Besitz des Bildes und verwendete es im Dokumentarfilm, ohne sich mit der Fotografin darüber geeinigt zu haben.