Die Swisscom stösst mit ihren Vorstellungen für die Erschliessung von Liegenschaften mit Glasfasern auf Widerstand seitens der Liegenschaften-Organisationen im Kanton Zürich. Der kantonale Hauseigentümer-Verband, der Immobilienwirtschafts-Verband, die Organisation der Baugenossenschaften und die Vereinigung Zürcher Immobilienunternehmen haben am Mittwoch mitgeteilt, dass sie ihren Mitgliedern empfehlen, «bis auf weiteres keine Swisscom-Glasfaseranschluss-Verträge oder ´Site Acquisition Reports` zu unterzeichnen».
Zur Begründung schreiben die vier Verbände, die Swisscom gehe bei der Lancierung der Glasfasertechnologie «grundsätzlich davon aus, dass die Kosten für die hausinterne Steigzone und für die Erschliessung der Wohnungen von den Hauseigentümern vorfinanziert werden müssen». Nur in einigen grösseren Städten hat sich die Swisscom bisher bereit erklärt, die entsprechenden Erschliessungskosten vollumfänglich zu übernehmen. Diese Haltung führte zu ungleichen Voraussetzungen für Hauseigentümer und Mieter. Es sei anzunehmen, dass die Hauseigentümer aufgrund der mietrechtlichen Bestimmungen dazu gezwungen werden, diese Investitionen auf die Mieten zu überwälzen. Dies obwohl allfällige Mehrwerte sowohl für den Eigentümer als auch für den Mieter erst in einigen Jahren zum Tragen kommen.
Unterzeichner des Schreibens sind der Hauseigentümerverband Zürich (HEV), der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft Zürich (SVIT), der Schweizerischer Verband für Wohnungswesen, Sektion Zürich (SVW Zürich) und die Vereinigung Zürcher Immobilienunternehmen (VZI). Alle vier Organisationen seien «klar der Meinung, dass sie keine vertraglichen Vereinbarungen zum Abschluss empfehlen können, die einer Rechtsgleichheit entgegen stehen und gebührenähnliche Investitionen für eine Technologie nach sich ziehen, die erst in Jahren Nutzen und Wirkung erzielen wird.»
«Wir äussern uns nicht konkret zu den laufenden Verhandlungen mit den Zürcher Hauseigentümerverbänden», teilte Swisscom-Sprecher Olaf Schulze auf Anfrage des Klein Reports am Mittwoch mit. Die Swisscom betrachte die Erschliessung von Liegenschaften mit Glasfasern als Infrastruktur-Versorgung, wie Strom, Wasser oder Gas. «Diese Erschliessung teilen sich der Leistungserbringer und der Hauseigentümer», erklärte Schulze, «der Leistungserbringer bringt die Infrastruktur bis ins Haus. Der Hauseigentümer sorgt im Gebäude für die Verteilung.» Wichtig sei dabei, dass die Swisscom keine Ungleichbehandlung zwischen städtischen und ländlichen Gebieten anstrebe, je nach Situation aber für ihre neuen Leistungen zeitlich beschränkte Promotionen anbieten könne, wie dies auch marktüblich sei.
Mittwoch
03.06.2009