Die Regierung des Kantons Zürich begrüsst in ihrer Vernehmlassungsantwort die Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) und unterstützt insbesondere die Tatsache, dass zusätzlich zur Abgabe für Leerkassetten auch eine Abgabe für Kopiergeräte vorgesehen ist. Dieses indirekte Abgabesystem werde es vereinfachen, Gebühren für das Kopieren geschützter Werke in Schulen, Betrieben und der Verwaltung zu erheben, schreibt der Regierungsrat am Donnerstag.
Bedauern äusserte der Regierungsrat allerdings darüber, dass sich der Bund gegen die Einführung von Bibliothekstantiemen ausgesprochen hatte. Ausserdem bemängelt er, dass im Gesetzesentwurf davon abgesehen wurde, bildende Künstler bei Weiterverkäufen oder Wertsteigerungen ihrer Werke am Wertzuwachs zu beteiligen. Dies würde auch der Regelung anderer europäischer Staaten entsprechen.
Donnerstag
03.02.2005