Eine Zürcher Designfirma erhält von der Bundesstelle Gruppe für Rüstung bloss 13000 Franken zurückbezahlt. Gefordert waren 533000 Franken für Honorare und Entschädigungen im Zusammenhang mit dem Palais de l`Equilibre, der Attraktion der Neuenburger Expo.02-Arteplage. Gefällt wurde dieses Urteil vom Obergericht Bern. Begründet wurde es im Kern damit, dass zwischen den Parteien Mitte Juni 1999 weder ein Generalunternehmervertrag noch ein Generalplanervertrag oder ein Totalunternehmervertrag abgeschlossen worden sei, wie von der Designfirma behauptet.
Die dem Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) angegliederte Gruppe für Rüstung hatte im Sommer 1999 der Zürcher Film- und Gestaltungsfirma den Auftrag erteilt, die Vorprojektierung des Palais de l`Equilibre an die Hand zu nehmen. Nach Abschluss dieser Vorprojektphase begannen zähe Verhandlungen über die Realisierung des Projekts. Im Sommer 2000 brach die Gruppe für Rüstung die Verhandlungen wegen unvereinbarer Kostenvorstellungen ab, worauf es zum Rechtsstreit kam. Die Designfirma hatte zum Zeitpunkt des Verhandlungsabbruchs laut eigenen Angaben bereits etliche Vorarbeiten geleistet und auf andere Aufträge verzichtet. Ob das Unternehmen den Fall ans Bundesgericht weiterzieht blieb am Freitag unklar.
Sonntag
28.03.2004