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Mittwoch
14.04.2004

Das Zürcher Bezirksgericht hat einen 25-jährigen Studenten zu einer bedingten Gefängnisstrafe von vier Monaten sowie zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt, weil er Raubkopien von Microsoft-Programmen produzierte und verkaufte. Die Verurteilung erfolgte wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung, gewerbsmässiger Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über das Urheberrecht sowie wegen gewerbsmässiger Markenrechtsverletzung, wie es in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil heisst. So habe der geständige EDV-Spezialist aus Zürich von Oktober 2001 bis Februar 2002 Raubkopien von Microsoft Windows XP Professional und Microsoft Office XP Professional hergestellt. Die Programme verkaufte der professionell auftretende Täter zum Preis von je 400 Franken. Etwa 15 Käufer merkten erst nach der Bezahlung, dass sie keine originalen Versionen erhalten hatten. Ausserdem wurden Spezialisten von Microsoft auf die günstigen Angebote im Internet aufmerksam. Die Deliktsumme belief sich auf mindestens 6000 Franken.

In seinem Urteil spricht das Gericht von einem «nicht mehr leichten Verschulden». So habe der Angeklagte wegen des schnellen Gewinns eine «nicht mehr geringe kriminelle Energie» aufgebracht. Die finanziellen Folgen für den Studenten sind beträchtlich. Einerseits erhält er den beschlagnahmten Geldbetrag von 3830 Franken nicht mehr zurück. Andererseits wird er verpflichtet, nebst einem Schadenersatz, die Firma Microsoft mit rund 2000 Franken zu entschädigen sowie die Gerichtsgebühr von 2000 Franken zu tragen.