Das E-Government mit dem «Guichet Virtuel» funktioniert nur, wenn das Internet auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist. So weit ist es noch lange nicht, wie eine am Dienstag in Bern publizierte Studie zeigt. Das seit 2004 geltende Behindertengleichstellungsgesetz verlangt einen barrierefreien Zugang zu den Websites der Behörden. Die Stiftung Zugang für alle hat 50 Internetangebote von Bund, Kantonen und Gemeinden darauf hin überprüft. Das Prädikat «barrierefrei» konnte sie in keinem Fall vergeben. Barrierefrei ist ein Internetangebot dann, wenn es die Standards für zugängliche Websites erfüllt, das heisst auch von blinden, sehbehinderten, gehörlosen oder motorisch sowie kognitiv behinderten Menschen genutzt werden kann. Für blinde Menschen beispielsweise gibt es Bildschirmleseprogramme.
Am besten zugänglich sind laut Zugang für alle die Websites der zentralen Bundesverwaltung, wo seit 2004 grosse Fortschritte erzielt wurden. Für Behinderte gut geeignet seien auch der Internetauftritt des Schweizer Portals ch.ch, hat die Stiftung festgestellt. Nach den Vorgaben des Bundes müssen die Websites aller Departemente seit Anfang 2007 barrierefrei sein. Deutlich schlechter zugänglich sind laut der Studie die Internetangebote der bundesnahen Betriebe und der beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen. Auf besonders hohe Hürden stossen Menschen mit Behinderung auf der Website des Bundesgerichts.
Die Kantone schneiden im Vergleich zu den Departementen des Bundes in der Regel deutlich schlechter ab, stellt Zugang für alle weiter fest. Abgesehen von positiven Beispielen wie Bern, Genf, Glarus, Uri und Waadt sind ihre Websites für Menschen mit Behinderungen nach wie vor ungeeignet. Bei keiner der fünf grössten Städte ist das Internetangebot ausreichend barrierefrei.
Dienstag
11.09.2007