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Dienstag
24.01.2012

Mit ihrer Titelgeschichte «Vekselberg zieht an die Weinbergstrasse» sowie dem dazugehörigen Artikel «Milliardär wohnt bald am Zuger Hang» hat die Zuger Split-Ausgabe der «Zentralschweiz am Sonntag» die Privatsphäre des russischen Milliardärs Viktor Vekselberg verletzt. Der Presserat hat dessen Beschwerde am Dienstag gutgeheissen. Die namentliche Nennung der Strasse und die Veröffentlichung eines Bilds des Rohbaus des künftigen Domizils sei unverhältnismässig gewesen.

Das Sonntagsblatt hatte am 18. September 2011 in seiner Zuger Ausgabe detailliert über den Immobilienkauf berichtet: 182 Quadratmeter messe die 6½-Zimmer-Wohnung, 158 Quadratmeter die dazugehörige Terrasse. Die Wohnung werde «mit allem erdenklichen Luxus» ausgestattet. Der Kaufpreis von 5,5 Millionen Franken sei für Vekselberg «ein Klacks». In den anderen Ausgaben der «Zentralschweiz am Sonntag» erschien eine Kurzfassung des Berichts, der ebenfalls die Weinbergstrasse als Adresse angab und Angaben zu Fläche, Zimmerzahl, Kaufpreis sowie zum Zeitpunkt der Fertigstellung machte.

Daraufhin wandte sich der anwaltlich vertretene Viktor Vekselberg an den Presserat, die Berichte vom 18. November 2011 hätten seine Privatsphäre und damit die Ziffer 7 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt. Gestützt auf die in den Artikeln der «Zentralschweiz am Sonntag» enthaltenen Angaben sei seine Wohnadresse leicht und ohne weitere Kenntnisse erkennbar, auch wenn die Hausnummer nicht publiziert wurde. An der Nennung seiner Wohnadresse bestehe kein öffentliches Interesse.

Der Presserat teilt diese Ansicht, wie er am Dienstag bekannt gab: «Mit der Angabe der Strasse, dem Namen der Überbauung und dem Bild des Rohbaus ist die genaue Wohnadresse des Beschwerdeführers auch für denjenigen Personenkreis sehr einfach herauszufinden, dem die künftige Wohnadresse von Viktor Vekselberg nicht ohnehin schon bekannt ist», urteilte er. Der Argumentation der Redaktion, sie habe mit dem Artikel die Themen «Zuger Wohnungsnot», «Immobilienpreise» und «Pauschalbesteuerung» öffentlich zur Diskussion stellen wollen, entgegnete der Presserat, dass es für diesen Zweck genügt hätte, das künftige Domizil beispielsweise mit «bevorzugter, privilegierter Wohnlage», «an privilegierter Hanglage in der Stadt Zug» oder mit einer vergleichbaren Bezeichnung zu umschreiben.

«Ebenso unverhältnismässig wie die genaue Benennung der Strasse war es unter den gegebenen Umständen auch, ein Bild des Rohbaus des künftigen Domizils von Viktor Vekselberg zu veröffentlichen», hielt der Presserat am Dienstag fest.