Die im Verband Schweizer Presse (VSP) zusammengeschlossenen Schweizer Zeitungsverleger haben am Montag ihre Vorstellungen zur Umsetzung des neuen Radio- und Fernseh-Gesetzes (RTVG) und die Verteilung der Gebührensplitting-Gelder für die privaten Fernsehsender vorgestellt. Insbesondere schlagen sie vor, die Schweiz in 14 Versorgungsgebiete aufzuteilen, in denen jeweils ein Regionalsender einen Anteil der zur Verfügung stehenden 28 Millionen Franken erhalten soll. Dazu müssten sie sich verpflichten, einen regionalen Service public anzubieten. «Wir sind im grossen Ganzen zufrieden mit dem Gesetz und hoffen jetzt darauf, dass die Ausführungsbestimmungen in einem liberalen Geist gestaltet werden», sagte Norbert Neininger, «Schaffhauser Nachrichten», der im VSP-Präsidium das Departement Elektronische Medien und Technik betreut.
Es sei gar nicht so einfach gewesen, sagte Andreas Meili (Tamedia, im VSP Leiter der Fachgruppe TV), die Schweiz in die letztlich gefundenen 14 Versorgungsgebiete aufzuteilen. Der Bundesrat hatte von zehn bis zwölf Regionen gesprochen. Konkret schlagen die Deutschschweizer Verleger in Übereinstimmung mit ihren Kollegen in der Westschweiz und im Tessin neun Regionen für die deutsche Schweiz, vier in der Romandie und eine im italienischsprachigen Teil der Schweiz vor. Es sind dies Basel, Biel/Bienne (zweisprachig), Espace Mittelland (Bern), Genf, Jura/Fribourg/Neuchâtel, Mittelland (Aarau), Ostschweiz (St. Gallen), Schaffhausen, Südostschweiz (Chur), Tessin, Waadtland (Lausanne), Wallis, Zentralschweiz (Luzern) und Zürich. Dabei dürfte vor allem der Vorschlag zu reden geben, dass Schaffhausen mit lediglich etwa 90 000 Einwohnern als Versorgungsgebiet bezeichnet werden soll. «Wir melden selbstverständlich unsere Interessen an», bekannte Norbert Neininger in diesem Zusammenhang unumwunden.
Zur Verteilung des zur Verfügung stehenden Geldes schlägt der VSP ein modulares Drei-Säulen-Modell vor. Mindestens die Hälfte der Gebührenanteile sei für einen Sockelbeitrag zu verwenden, 30 bis 40 Prozent für eine Strukturausgleichsprämie und der Rest als Leistungsprämie für erbrachte besondere Leistungen im regionalen Service public. Entscheiden soll im Detail ein «fachkundiges Gremium», sagte Hanspeter Kellermüller, Rechtskonsulent des VSP, «sicher nicht das Bundesamt für Kommunikation».
Das Konzept der Verleger sei weder sachgerecht, noch entspreche es der bisherigen Medienpolitik des Bundes, sagte Günter Heuberger, Geschäftsführer bei Tele Top, auf Anfrage. Den Zeitungsverlegern gehe es einmal mehr nur darum, den Wettbewerb in ihren Monopolräumen auszuschalten. Tele Top habe vom Bund die Sendekonzessionen für St. Gallen und Schaffhausen erhalten, um den Wettbewerb in Gebieten zu führen, die zuvor nur von einem Medienunternehmen beherrscht worden seien. - Mehr dazu: Verleger wollen Tele Top von der Gebührenkrippe wegdrängen, Positive Reaktionen auf das neue RTVG und Gebührensplitting: 44 Millionen für Radio und Fernsehen
Montag
27.03.2006