Eigentlich müsste der Zeitungsverleger gegen dieses Urteil protestieren. Da hat doch ein Autofahrer eine geöffnete Zeitung auf dem Steuerrad des fahrenden Autos vor sich und fasst eine Busse. Doch der Fahrer wehrt sich und kommt in erster Instanz durch, weil er glaubhaft macht, er habe im Stop-and-go-Verkehr nur immer dann gelesen, wenn das Fahrzeug stillstand. Doch dieser Entscheid des Zürcher Bezirksgerichts hatte keinen Bestand vor dem Obergericht: Es sprach den Autofahrer schuldig und brummte ihm neben der Busse von 100 Franken auch noch Prozesskosten in der Höhe von 2200 Franken auf. Nun ist das Urteil rechtskräftig, und der kluge Hausvater überlegt sich die Anschaffung eines MP3-Players, um die Zeitung künftig als Podcast reinzuziehen. Denn dies ist (noch) nicht verboten. Eine Zeitung auf dem Steuerrad eines Auto hingegen stellt laut dem Obergericht eine leichte Behinderung dar, die die Beweglichkeit des Lenkers einschränke.
Freitag
24.02.2006