Nachdem die Tamedia-Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» am 17. November 2011 einen Artikel über die Unterschriftensammlung der Ärztevereinigung FMH für das Referendum gegen die Managed-Care-Vorlage veröffentlicht hatten, bat der Präsident des Vereins für freie Arztwahl, eine von ihm verfasste Replik abzudrucken. Weil «Der Bund», aber nicht der «Tages-Anzeiger» den besagten Artikel abdruckte, gelangte der Managed-Care-Gegner an den Presserat. Doch seine Beschwerde wurde abgewiesen.
Nach Auffassung des Presserats wäre es unverhältnismässig, bereits zu einem Zeitpunkt, «in dem erst die Unterschriftensammlung für ein Referendum läuft und die Referendumsabstimmung mithin noch Monate entfernt ist, von den Medien zu verlangen, dass sie im Hinblick auf die Information der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die verschiedenen Argumente der Befürworterinnen und Gegner vertieft darlegen».
Eine berufsethische Pflicht des «Tages-Anzeigers», die Replik des Präsidenten des Vereins für freie Arztwahl abzudrucken, lasse sich insbesondere auch nicht aus der Veröffentlichung des beanstandeten Berichts vom 17. November 2011 zum Thema «Finanzkraft von Befürwortern und Gegnern der Vorlage im Referendumskampf» ableiten. «Geht doch der vom Beschwerdeführer in der Beschwerde als `Replik` bezeichnete Text mit keinem Wort auf die Finanzierungsfrage ein und beschränkt sich stattdessen darauf, seine Argumente gegen die Vorlage ausführlich darzulegen», erklärte der Presserat. Unter diesen Umständen liege es im freien redaktionellen Ermessen des «Tages-Anzeigers», anders als der «Bund» auf den Abdruck des Textes des Beschwerdeführers zu verzichten.