Weil man Zeitungen angeblich als Waffe missbrauchen kann, hat der Oberste Gerichtshof der USA in der Nacht auf Donnerstag entschieden, dass ein Zeitungsverbot für Häftlinge in Strafanstalten nicht gegen die Verfassung verstosse. Vom Verbot sind lediglich Zeitungen, Zeitschriften und Fotos mit religiösem Inhalt ausgeschlossen. Dagegen führten die Anwälte der klagenden Häftlinge vergeblich ins Feld, dass konsequenterweise auch Blätter religiösen Inhalts verboten werden müssten.
Im konkreten Fall gings um eine Vorschrift in einem Gefängnis in Pittsburgh im Bundesstaat Pennsylvania. Darin wird den Insassen eines bestimmten Trakts der Zugang zu Zeitungen, Zeitschriften und Fotos untersagt, die keinen religiösen Charakter haben. Mehrere Häftlinge hatten gegen diese Regelung geklagt. Der Supreme Court kam jedoch zum Schluss, das Verbot verstosse nicht gegen die Verfassung.
Donnerstag
29.06.2006