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Sonntag
09.10.2005

«Die Änderung der Kooperationspraxis im ZDF, die vor eineinhalb Jahren in einer Sitzung des ZDF-Fernsehrats in Potsdam ausführlich diskutiert und danach zügig umgesetzt wurde, hat sich bewährt», liess das ZDF in einer Meldung wissen. In einem «Transparenzbericht» dokumentierte ZDF-Intendant Markus Schächter dem ZDF-Fernsehrat in Schwerin nun die Erfolge des seinerzeit beschlossenen Massnahmenkatalogs. Sein Fazit: «Die im Jahr 2004 neu eingeführten Kontrollmechanismen haben sich als wirksam erwiesen. Kooperationen des ZDF mit Dritten bewegen sich im medienrechtlich zulässigen Rahmen und durchlaufen ein geordnetes, jederzeit nachprüfbares und für die Aufsichtsgremien transparentes Verfahren.»

Vor dem Hintergrund der öffentlichen Schleichwerbungs- und Kooperationsdebatten in diesem Sommer habe sich gezeigt, dass das ZDF mit seinen Massnahmen die richtigen Schlüsse aus früheren Diskussionen gezogen habe. Schächter sagte weiter: «Was in der Vergangenheit Kritik ausgelöst hat, haben wir zügig abgestellt. Wir haben eine belastbare Grundlage für die Zukunft geschaffen.» Alle Kooperationen im ZDF werden durch eine Clearingstelle auf ihre Zulässigkeit geprüft und danach in jedem Einzelfall der Geschäftsleitung zur Genehmigung vorgelegt. In neu gestalteten Sendungsabspannen werden die Zuschauer über vorhandene Kooperationen informiert. Kooperationserlöse werden ordnungsgemäss in den Büchern ausgewiesen und versteuert, wie es weiter hiess.

Auch im Bereich redaktioneller Gewinnspiele hat das ZDF ein zentrales Genehmigungs- und Erfassungsverfahren eingeführt. Die Anzahl von Gewinnspielen in Verbindung mit Trailerkampagnen wurde deutlich verringert. Das Angebot von Telefonmehrwertdiensten wurde an die Neuregelungen des Rundfunkstaatsvertrags angepasst. Demnach dürfen bei diesen Angeboten nur noch Übertragungskosten berechnet werden. Im fiktionalen Programmbereich (Serien und Fernsehfilme) verzichtet das ZDF auf Kooperationen und setzt lediglich noch klassische, im Einzelfall mit den Gremien abgesprochene Beistellungen ein. Für Wiederholungssendungen älteren Datums sieht der Massnahmenkatalog ein Prüfungs- und Freigabeverfahren durch die jeweiligen Redaktionsverantwortlichen vor, die gegebenenfalls eine Nachbearbeitung der Sendungen veranlassen.