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Samstag
13.10.2007

Das Wahlkampfvideo der SVP wurde offenbar erneut gezeigt; nun droht ein weiteres Verfahren vor Gericht, wie der «Tages-Anzeiger» vom Samstag berichtet. Ende August hatte ein Bieler Gericht das umstrittene Video mit einer superprovisorischen Verfügung verboten. Jugendliche, die im Video als Schläger auftraten, sahen ihre Persönlichkeitsrechte verletzt, weil sie nicht gewusst hätten, dass sie in einem Propagandafilm mitwirkten.

Nun hat aber die «New York Times» die Sache wieder ins Rollen gebracht. Die Reporterin berichtete von einer Wahlveranstaltung der SVP im zürcherischen Schwerzenbach. Dort habe der Zürcher SVP-Nationalratskandidat und -Kantonsrat Bruno Walliser das Video öffentlich vorgeführt, notierte die New Yorker Zeitung. Anfang Oktober waren die beiden Parteien übereingekommen, das Verfahren bis nach den Wahlen zu sistieren und einen Vergleich zu schliessen. Doch am Freitag verfügte der zuständige Richter auf Antrag der Jugendlichen die Wiederaufnahme des Verfahrens, wie deren Anwältin Anna Hofer gegenüber dem «Tages-Anzeiger» bestätigte.

Walliser habe gewusst, dass die Verwendung des Videos verboten war, gab die Anwältin zu Protokoll. Die Zeitung zitierte ihn mit den Worten: «Ich nehme mir die Freiheit, es trotzdem zu zeigen.» Walliser war am Samstag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Auf seiner Webseite schaltete er den Bericht unter dem Titel «New York Times: Artikel über Bruno Walliser!» auf.

Mit einer Partei, die einen richterlichen Beschluss bei ihren Mitgliedern nicht durchsetze, könne sie keinen Vergleich abschliessen, sagte Hofer. Deshalb wolle sie nun durchsetzen, dass das Video per Gerichtsbeschluss definitiv verschwinden müsse. Die SVP habe nun zehn Tage Zeit, um sich im Gerichtsverfahren zu äussern.