Das am Donnerstag in Deutschland in Kraft getretene neue Telemediengesetz (TMG) ist ziemlich umstritten. Einerseits verspricht sich der Gesetzgeber davon eine Vereinheitlichung und Neuordnung des Medienrechts. Andererseits erfasst das neue Gesetz prinzipiell alle Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht ausschliesslich dem Telekommunikations- oder Rundfunkbereich zuzuordnen sind, ob Online-Angebote und -Dienste, Video on Demand oder Weblogs.
Bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes im Januar hagelte es herbe Kritik an der Vorlage. Die Mülheimer Journalistin Bettina Winsemann will wegen der darin enthaltenen «Überwachungsklauseln» vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen, weil diese «die Privatsphäre und den Datenschutz abblocken». Stein des Anstosses ist für die Bürgerrechtlerin insbesondere der neue Paragraph 14, wonach Privaten ein Auskunftsanspruch über Nutzungsdaten gegenüber den Anbietern von Telemediendiensten eingeräumt und damit die Privatsphäre ausgehöhlt werde, befürchtet Winsemann.
Auch amtliche Datenschützer und Werner Hülsemann von der Deutschen Vereinigung Datenschutz (DVD) wittern Missbrauchsgefahr, wenn zur «polizeilichen Gefahrenabwehr» wie bei privatrechtlichen Auskunftsansprüchen im Urheberrechtsbereich Internetnutzungsdaten herangezogen werden, «ohne klare Verfahrensregelungen und datenschutzrechtliche Mindeststandards», so Hülsemann weiter. Darunter könnte nach Einschätzung von Bettina Winsemann auch «die Diskussions- und Informationskultur leiden, wenn eine unüberwachte Kommunikation kaum mehr möglich wird». - Siehe auch: Sanktionen für Ahnungslose und Meldestelle und Spamming neu auch in der Schweiz strafbar
Samstag
03.03.2007