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Mittwoch
03.11.2004

Sieg für die Konsumenten bei Internet-Auktionen vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH). Bei Versteigerungen des Internet-Auktionshauses eBay haben Kunden ein Widerrufsrecht. Sie können ersteigerte Artikel innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zurückgeben, wenn die Ware von einem gewerblichen Anbieter stammt. Diesen Entscheid gab das oberste deutsche Strafgericht am Mittwoch bekannt. Ein Internet-Kauf bei einer Firma sei - wie eine telefonische Bestellung - ein «Fernabsatz-Vertrag», der aus Gründen des Konsumentenschutzes rückgängig gemacht werden könne, erklärte der BGH.

Im verhandelten Fall hatte ein Kunde via eBay ein von einem Schmuckhändler angebotenes Diamant-Armband ersteigert. Später wollte er es nicht bezahlen, da es nicht seinen Erwartungen entsprach. Bisher war umstritten, ob die Ware zurückgegeben werden kann. Denn bei Versteigerungen gibt es kein Widerrufsrecht. Der BGH entschied nun zu Gunsten der Konsumenten, dass eBay-Auktionen «keine echten Versteigerungen», sondern «Kaufverträge zum Höchstgebot» seien.