Die Wettbewerbshüter äussern Vorbehalte gegen die umstrittene Branchenvereinbarung, die die SRG und der Verlegerverband VSM im Frühling unterschrieben haben.
«Der VSM, Médias Suisses und die SRG nehmen zur Kenntnis, dass das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) viele Elemente der Grundsatzvereinbarung für zulässig hält, bezüglich einzelner Punkte jedoch kartellrechtliche Vorbehalte hat», schreibt die SRG dazu am Dienstag.
Bedenken geäussert hat die Weko konkret bei den Beschränkungen im Online-Angebot der SRG, also zum Beispiel bei der Zeichenbeschränkung auf 2400 Zeichen. Und auch bei Absprachen zur Sperrung von Inhalten für KI-Systeme haben die Wettbewerbshüter Bedenken.
Keine Probleme sehen sie zum Beispiel bei der Prüfung von Kooperationen im Bereich der Sportübertragungen oder bei der Verpflichtung der SRG, ihre Marketingausgaben für das Online- respektive Social-Media-Angebot bei den Schweizer Medienhäusern zu tätigen.
«Das Sekretariat geht im Bereich Online-News von einem direkten Konkurrenzverhältnis zwischen SRG und Privaten aus und erachtet es daher als naheliegend, dass eine Einschränkung der SRG in diesem Bereich eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt», schreibt die SRG.
Jene Teile der Vereinbarung, wo es Nachbesserungen braucht, würden zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten.
«Sofern substanzielle Vertragsleistungen wegfallen, haben die Parteien auch ein Kündigungsrecht. Davon machen die Parteien vorerst nicht Gebrauch», heisst es abschliessend.



