Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) ist der Ansicht, dass die Swisscom bei den Preisen für das ADSL-Breitbandinternet ihre Marktmacht missbraucht. «Das Sekretariat beantragt deshalb bei der Wettbewerbskommission (Weko), den Missbrauch festzustellen und eine Sanktion gegen Swisscom zu verhängen», teilte das Sekretariat am Donnerstagmorgen mit.
Der Telecom-Konzern stellt anderen Fernmeldedienstanbietern wie Sunrise, Tele2, VTX oder Green eine Vorleistung für Breitbandinternet zur Verfügung. So können sie ihren Kunden ADSL-Breitbandinternet anbieten. Das Weko-Sekretariat schreibt: «Swisscom selbst ist mit Bluewin auch als ADSL-Anbieter tätig. Swisscom verlangt - im Vergleich zu den Endkundenpreisen - hohe Preise für das Vorleistungsangebot. Das Sekretariat beurteilt diese Preispolitik gemäss Kartellgesetz als einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.»
Es handle sich «um eine sogenannte Kosten-Preis-Schere («Price Squeeze» oder «Margin Squeeze»). Die zu knappe Marge zwischen Vorleistungs- und Endkundenpreisen habe dazu geführt, «dass die betroffenen Fernmeldedienstanbieter mit ihrem ADSL-Geschäft im Wettbewerb mit Swisscom/Bluewin behindert waren», heisst es weiter. Diese hohen Vorleistungspreise hätten zudem auch zum hohen Preisniveau in der Schweiz beigetragen.
Nach Eingang der Stellungnahme sowie allfälligen Anhörungen und weiteren Schritten werde die Wettbewerbskommission ihren Entscheid fällen. «Gemäss Kartellgesetz sind für die Bemessung der Sanktion insbesondere die Umsätze im relevanten Markt sowie die Dauer und Schwere des Verstosses entscheidend», schreibt das Sekretariat abschliessend.
Donnerstag
13.11.2008