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Montag
19.03.2007

Das Westschweizer Fernsehen TSR gibt sich im Streit um Schweizer Werbefenster beim französischen Konkurrenzsender M6 nicht geschlagen. Nach einem ungünstigen Gerichtsurteil will die TSR die Werbefenster nun mit einem Rekurs vor Bundesgericht verhindern. Aus Sicht der TSR betreibt M6 mit diesen auf den Schweizer Markt ausgerichteten Werbeblöcken unlauteren Wettbewerb. Insbesondere heble M6 so die von der TSR erworbenen Exklusiv-Ausstrahlungsrechte für verschiedene Filme und Serien aus, wiederholte die TSR am Montag in einem Communiqué ihren Standpunkt.

M6 wird seit Herbst 2001 in Teilen der Westschweiz mit zwei Signalen ausgestrahlt. Das zweite Signal überträgt die Schweizer Werbefenster. Dadurch mehre M6 seine Werbeeinnahmen, ohne aber gleichzeitig für die Ausstrahlungsrechte in die Schweiz zu bezahlen. Der Fall wurde 2003 an die Freiburger Justiz zur Beurteilung übergeben. Im letzten Januar lehnte das Kantonsgericht einen Rekurs der TSR ab. TSR hätte sich an die Verkäufer der Ausstrahlungsrechte wenden müssen, befanden die Freiburger Richter. Dieser Urteilsspruch soll nun vom Bundesgericht überprüft werden.