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Mittwoch
18.06.2008

Mit einem etwas gewöhnungsbedürftigen Urteil hat das Schweizer Bundesgericht eine Präzisierung an der feinen Trennungslinie zwischen Werbung und Sponsoring vorgenommen. Das höchste Schweizer Gericht hat es der Uhrenfirma Montres Breguet verboten, beim Sponsoring von TV-Sendungen, Zusatz «Depuis 1775» zu verwenden. Dies sei eine «unzulässige Werbeaussage», wogegen im Sponsoringbereich Hinweise unzulässig seien, die über die Erkennbarkeit des Sponsors oder seiner Aktivitäten hinausgehen.

Die Swatch-Tochter Montres Breguet aus dem waadtländischen L`Abbaye hatte bereits mehrfach die TV-Übertragung des «Concours de musique de Genève» gesponsert. Dabei wurde sie jeweils mit dem Logo «Montres Breguet - Depuis 1775» als Sponsorin ausgewiesen. Das sei unzulässige Werbung, befand das Bundesamt für Kommunikation (Bakom), und das Bundesverwaltungsgericht als nächste Instanz bestätigte den Entscheid 2007. Jetzt hat auch das Bundesgericht so entschieden, weil der Verweis auf das Gründungsjahr der Reklame diene und die Firma damit auf ihre traditionelle und bewährte Uhrmacherkunst hinweise.

Mit ihrem Urteil scheint es auch den Lausanner Richtern nicht ganz wohl zu sein. Jedenfalls räumten sie zum Schluss sein, dass die Schweizer Praxis in dieser Frage strenger sei als im europäischen Fernsehraum. Allenfalls erforderliche Korrekturen könnten jedoch nicht durch den Richter erfolgen. Vielmehr sei dies Sache des Gesetzgebers.