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Dienstag
17.04.2007

Die Aargauer Parteien müssen für den Versand von Werbung in den amtlichen Kuverts bei den Nationalratswahlen dem Kanton je etwa 6000 Franken bezahlen. Dem Couvert mit den amtlichen Unterlagen für die Wählerinnen und Wähler kann jede Partei, die sich an den eidgenössischen Wahlen vom 21. Oktober beteiligt, ein Flugblatt beilegen lassen. Dies ermöglicht das kantonale Gesetz über die politischen Rechte. Die Parteien müssen dem Kanton die Auslagen für die Verpackung und den Versand an die Gemeinden bezahlen.

Die Höhe der Kosten hänge davon ab, wie viele Parteien sich an den Nationalratswahlen beteiligten, sagte Urs Meier, Leiter des kantonalen Wahlbüros. «Wir suchen natürlich die besten Konditionen», sagte er. Das Wahlbüro empfiehlt den Parteien, von ihrem Flugblatt mindestens 400 000 Exemplare drucken zu lassen.

Mit einer Kontrolle des Manuskripts für das Flugblatt will das Wahlbüro gleichzeitig verhindern, dass die Parteien in der Werbung ebenfalls ihre Kandidierenden für den Ständerat vorstellen. Damit will das Büro eine Auflage des Bundesgerichtes als Folge einer Stimmrechtsbeschwerde erfüllen. Sechs Parteien hatten 1995 im Werbematerial für die Nationalratswahlen auch für ihren Ständeratskandidaten geworben.