Zigaretten dürfen in der EU künftig nicht mehr als «leicht» oder «mild» bezeichnet werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am Dienstag in Luxemburg ein Verbot dieser Angaben auf Zigarettenschachteln. Die Bezeichnungen könnten die Konsumenten in die Irre führen und zum Tabakkonsum anregen, erklärten die Richter zur Begründung. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, wonach beschreibende Merkmale auf der Verpackung von Tabakerzeugnissen ab dem 30. September 2003 verboten werden. Gegen dieses Verbot hatten zwei Tabakkonzerne in Grossbritannien geklagt. Das Verbot der Bezeichnungen «leicht» und «mild» gelte aber nicht für Exportprodukte. Siehe auch: Schärfere Tabak-Richtlinien und Werbeverbote
Dienstag
10.12.2002