Ab Beginn des neuen Jahres soll im Thurgau nicht mehr mit Plakaten für Tabak und hochprozentige alkoholische Getränke geworben werden dürfen. Auf 1.1.07 trete das entsprechende Gesetz in Kraft, wie einer Mitteilung vom Mittwoch zu entnehmen ist. Gleichzeitig werden im Thurgau drei weitere Gesetze, mehrere Gesetzesanpassungen und eine Vielzahl von Verordnungen rechtswirksam.
Das bekannteste der neuen Gesetze dürfte das «Gesetz über das Verbot der Plakatwerbung für Tabak und Alkohol sowie über den Jugendschutz beim Verkauf von Tabakwaren» sein. Ausgenommen bleibe die Plakatwerbung für Wein, Bier und Most. Neu werde auch die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren verboten.
Mittwoch
27.12.2006