Content:

Mittwoch
19.10.2005

In Graubünden wird Werbung für Tabak und für Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 20% auf öffentlichem Grund verboten. Das Kantonsparlament hat eine entsprechende Bestimmung ins Gesundheitsgesetz aufgenommen. Unbestritten war im Grossen Rat ein Verbot des Verkaufs von Raucherwaren an Jugendliche unter 16 Jahren. Auch gegen das Werbeverbot für Tabakwaren erwuchs keine Opposition.

Nicht alle waren jedoch für das Alkohol-Werbeverbot. Mehrere Abgeordnete, welche auch die Interessen der Weinbauern in der Bündner Herrschaft vertraten, wehrten sich gegen das Werbeveverbot für Spirituosen. Der Rat stimmte der neuen Bestimmung dennoch mit 94:14 Stimmen klar zu. Siehe auch: Nach EU-Verbot bleibt Schweiz vorläufig Werbeinsel für Tabakwerbung