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Donnerstag
01.09.2022

Werbung

Was «aggressive Werbung» ist und was nicht, definiert weiterhin die Branche selber. (Symbolbild Screenshot Youtube)

Was «aggressive Werbung» ist und was nicht, definiert weiterhin die Branche selber. (Symbolbild Screenshot Youtube)

Die Swiss Payment Association hat unlängst eine neue Branchenvereinbarung ausgearbeitet, um aggressive Werbung im Konsumkreditgeschäft einzuschränken. Das Politikum ist, was «aggressiv» genau bedeutet.

Die Vereinbarung sei aussreichend, bescheinigte am Mittwoch der Bundesrat dem Branchenverband. 

Die neue Vereinbarung ersetzt eine der beiden bereits bestehenden Vereinbarungen. Der Regierung sieht sich daher weiterhin nicht in der Pflicht, in die Definition von aggressiver Werbung im Konsumkreditgeschäft einzugreifen.

Seit dem Inkrafttreten von Artikel 36a des Konsumkreditgesetzes vor über sechs Jahren ist aggressive Werbung verboten. Den Werbetreibenden drohen Bussen von bis zu 100'000 Franken. 

Der Gesetzgeber hatte damals die Definition, was unter «aggressiv» genau zu verstehen sei, der Kreditbranche überlassen. Falls die Selbstregulierung jedoch scheitert oder ungenügend ist, kann der Bundesrat selber zur Definition schreiten. 

Die verschiedenen Branchenverbände haben deshalb im Jahr 2016 zwei Vereinbarungen abgeschlossen. Der Bundesrat hat diese damals als ausreichend bewertet.

Infolge der Auflösung der Interessengemeinschaft der Zahlkartenindustrie (Kartac) Ende 2020 wurde eine der beiden Vereinbarungen von der Swiss Payment Association übernommen. Diese hat die Vereinbarung nun überarbeitet – zum Wohlwollen von Justizministerin Karin Keller-Sutter.