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Mittwoch
14.12.2005

In der Europäischen Union dürfen Telekommunikationsdaten künftig für Terror- und Verbrechensbekämpfung mindestens 6 und höchstens 24 Monate gespeichert werden. Mit deutlicher Mehrheit hat das EU-Parlament am Mittwoch einem entsprechenden Richtlinienentwurf zugestimmt. EU-Staaten können jedoch weiterhin restriktivere Regeln beschliessen. Der Kompromiss muss nun noch formell vom Rat abgesegnet werden. Das soll noch in diesem Monat geschehen. Die Richtlinie soll dann innerhalb eines Jahres in Kraft treten.

Die neue EU-Richtlinie ähnelt der in der Schweiz gültigen Regelung über die Speicherung von Telekommunikationsdaten. So müssen in der Schweiz die Telefongesellschaften die für die Teilnehmeridentifikation notwendigen Daten sowie Verkehrs- und Rechnungsdaten während sechs Monaten aufbewahren. Sie sind verpflichtet, diese Daten den zuständigen Behörden im Rahmen von Strafverfolgungen herauszugeben.