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Mittwoch
13.08.2008

Der erste Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Schweizer Privatradios steht: Das am Dienstag in Yverdon VD unterzeichnete Papier gilt indes nur für die Romandie. Der neue Gesamtarbeitsvertrag war von der Gewerkschaft Impressum und von der Union romande des radios régionales (RRR) ausgehandelt worden. Er gilt für Journalisten, aber auch für einen Teil der Moderatoren, wie die beiden Sozialpartner am Mittwoch mitteilten.

Die Gewerkschaft und die Privatradios sind sich einig, dass den Moderatoren künftig eine noch wichtigere Rolle zukommen wird. Der GAV definiert den Beruf und die Ausbildung jener Moderatoren, die Inhalte beisteuern. Bisher wendeten die meisten Westschweizer Privatradios die Vorschriften des geltenden GAV für die welsche Printbranche an.

In der Deutschschweiz und im Tessin sind die Mitarbeiter der Privateadios und Privat-TV ohne GAV. Auch die Printbranche befindet sich seit August 2004 in einem vertragslosen Zustand, nachdem die Verleger den alten GAV auslaufen liessen.