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Montag
04.10.2004

Die Wettbewerbskommission (Weko) will den Kauf der 49%-Beteiligung an der Filmrechtevermarkterin Cinetrade durch die Swisscom einer Vorprüfung unterziehen. Das Verfahren beginnt, sobald die Swisscom der Meldepflicht nachgekommen ist. Die Swisscom müsse den Kauf melden, sagte Weko-Sprecher Patrik Ducrey am Montag zu einer Meldung der «SonntagsZeitung». Die Meldepflicht führt dazu, dass die Swisscom den Kauf nicht vollziehen kann.

Sobald das Unternehmen der Meldepflicht nachgekommen ist, beginnt die Weko mit der Vorprüfung. Diese soll einen Monat dauern und erbringen, ob die Swisscom durch ihren Anteil an Cinetrade eine Marktmacht begründet oder verstärkt.

Ducrey sagte, die Swisscom habe sich bei der Weko erkundigt, ob ihr Kauf meldepflichtig sei. Dabei habe das Unternehmen den Standpunkt vertreten, dies sei nicht der Fall. Die Weko indessen halte den Kauf aber klar für meldepflichtig. Ducrey bestätigte im Weiteren, dass bei seiner Kommission eine Klage der Swisscom-Konkurrentin Cablecom eingetroffen sei. Diese Klage sei aber nicht behandelt worden, da schon ein Fusionskontrollverfahren laufe. Bei der Bekanntgabe des Kaufs am 24. September hatte Cablecom eine Quasi-Monopolstellung der Swisscom im Inhaltebereich kritisiert.

Die Swisscom steigt mit der Cinetrade-Beteiligung nach der Expansion ins Fernseh- auch ins Filmgeschäft ein. Sie beteiligt sich damit an Kitag, einer der grössten Kinoketten der Schweiz, dem Bezahlfernseher Teleclub sowie einem Vertrieb von Heimvideos und -DVDs. Mehr dazu: Swisscom steigt ins Content Business und bei Cinetrade ein