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Dienstag
14.12.2004

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat laut einer Mitteilung vom Dienstag ihre Untersuchung gegen die Swisscom Directories AG abgeschlossen und beim Herausgeber von elektronischen Verzeichnissen eine marktbeherrschende Stellung festgestellt, die indes nicht missbraucht werde. Die Swisscom Directories AG (SD) stellt mit den so genannten «regulierten Verzeichnisdaten» die Grunddaten bereit, die für das Erstellen von Adressverzeichnissen und das Betreiben von Verzeichnisdiensten unerlässlich sind. SD betreibt zudem selber gestützt auf diese Grunddaten das Elektronische Teilnehmerverzeichnis ETV und tritt dabei in Konkurrenz zu anderen Anbietern. Die im November 2003 eröffnete Untersuchung habe jetzt ergeben, dass SD aufgrund ihres faktischen Monopols auf dem Markt für elektronische Adressdaten eine marktbeherrschende Stellung bei der Lieferung tagesaktueller Verzeichnisdaten in elektronischer Form zukommt. Die Anhaltspunkte, wonach SD die für die Erstellung selbstständiger Verzeichnisse benötigten Grunddaten zu wettbewerbsschädigenden Konditionen herausgibt, haben sich indes nicht erhärtet. Auf der Grundlage dieser Daten ist das Entstehen von alternativen Verzeichnissen und Verzeichnisdiensten in Konkurrenz zum ETV möglich.