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Dienstag
20.12.2011

Die Wettbewerbskommission (Weko) stellt die Untersuchung gegen Sunrise, Orange und die Swisscom wegen vermeintlich überhöhter Durchleitungsgebühren ein. Die Voraussetzungen für eine Fortsetzung der Untersuchung seien nach einem entsprechenden Bundesgerichtsurteil nicht mehr gegeben, teilte die Weko am Dienstag mit.

Im Februar 2007 war die Weko zum Schluss gekommen, «dass die Swisscom im Zeitraum bis zum 31. Mai 2005 marktbeherrschend war und ihre Durchleitungsgebühr von 33.5 Rappen pro Minute unangemessen hoch angesetzt hatte». Die Untersuchung wurde anschliessend gegen Sunrise, Orange und die Swisscom weitergeführt.

Im April 2011 hob das Bundesgericht den Weko-Entscheid auf. Da sich die Fernmeldedienstanbieter mit einer Interkonnektionsklage gegen überhöhte Terminierungsgebühren wehren könnten, fehle es am Tatbestandsmerkmal der Erzwingung, so das Bundesgericht im Frühling.

«Die Weko hat nun die Konsequenzen aus dem Bundesgerichtsurteil gezogen und führt die Untersuchung gegen Swisscom, Sunrise und Orange nicht weiter», teilte die Wettbewerbskommission am Dienstag mit. Ihre damalige Intervention habe dennoch «Wirkung gezeigt». «Die Terminierungspreise sind seither auf weniger als 10 Rappen gesunken», hielt die Weko in ihrer Mitteilung fest.

Am 11.3.2007 - Wie die Swisscom in der Vergangenheit vorging: Auch Tele 2 soll Durchleitungsgebühren senken