Der Grossverteiler Migros darf den Discounter Denner schlucken, allerdings nur unter zahlreichen Auflagen. Neun Monate nach der Ankündigung haben die Wettbewerbshüter grünes Licht gegeben für die grösste Übernahme im Schweizer Detailhandel. Die meisten Fesseln gelten für sieben Jahre. Die Migros musste sich verpflichten, Denner juristisch, organisatorisch und operationell selbstständig zu lassen, teilte die Wettbewerbskommission (Weko) am Dienstag vor den Medien in Bern mit. Die Selbstständigkeit umfasse insbesondere eine eigenständige Preis-, Aktions-, Sortiments- und Standortpolitik. Zudem müsse die Marke Denner erhalten bleiben.
Der Denner-Verwaltungsrat müsse mehrheitlich durch Drittpersonen besetzt werden, die unabhängig von der Migros seien. Zudem dürfe die Migros in den nächsten sieben Jahren keinen anderen Lebensmitteldetailhändler in der Schweiz erwerben. Für die nächsten drei Jahre darf der «orange Riese» überdies keine M-Budget-Geschäfte eröffnen. Bei der Beschaffung der Waren von hiesigen mittelständischen Zulieferern bleiben Denner und Migros während der nächsten sieben Jahre getrennt. Denner dürfe kleine und mittelgrosse Eigenmarkenlieferanten (KMU) nur dann durch die Migros-Industrie ersetzen, wenn diese das Produkt in einer vergleichbaren Qualität zu günstigeren Preisen liefern könnten, bestimmte die Weko. Die gemeinsame internationale Beschaffung und der Einkauf bei grossen Schweizer Unternehmen werden indes nicht eingeschränkt.
Damit darf die Migros wie geplant 70 Prozent an Denner übernehmen. Die restlichen Anteile sollen im Besitz der Familie von Denner-Chef Philippe Gaydoul bleiben, der ein Enkel von Denner-Gründer Karl Schweri ist.
Dienstag
04.09.2007