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Dienstag
08.07.2025

Marketing / PR

Wenn die Lieferanten einem «Dienstleistungsbündel» nicht zustimmten, wurden Produkte aus dem Sortiment genommen... (Bild: Screenshot SRF)

Wenn die Lieferanten einem «Dienstleistungsbündel» nicht zustimmten, wurden Produkte aus dem Sortiment genommen... (Bild: Screenshot SRF)

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat über 16 Detailhändler wegen «unzulässiger Preisabsprachen» eine saftige Busse über 28 Millionen Franken verhängt.

Betroffen sind unter anderem Landi, Loeb, Manor, Müller, Volg oder die Kiosk-Betreiberin Valora. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Untersucht haben die Wettbewerbshüter gemeinsam verhandelte Rabatte im Rahmen einer Einkaufskooperation. Mithilfe der Markant Handels- und Industriewaren-Vermittlungs AG beschafften die gebüssten Detailhändler Produkte des täglichen Bedarfs bei Lieferanten im In- und Ausland. Markant besorgte unter anderem den Zahlungsverkehr und handelte Rabatte aus.

Gegen diese Rabatte hat die Weko nichts einzuwenden. Die Einkaufskooperation über Markant habe es den Händlern erlaubt, «Gegenmacht aufzubauen und tiefere Einkaufspreise zu erzielen, die sie über tiefere Verkaufspreise an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben», schreiben die Wettbewerbshüter am Dienstag.

Als unzulässig beurteilte die Weko hingegen die «intransparenten und wettbewerbsverzerrenden Rückvergütungen inklusive der damit verbundenen kollektiven Durchsetzungsmassnahmen». 

Um die Händler beliefern zu können, mussten die Lieferantinnen von Markant nämlich ein «Dienstleistungsbündel» kaufen. Dies wurde immer teurer. 

Wenn die Lieferanten die erhöhten Dienstleistungskonditionen nicht akzeptierten, machten die Detailhändler gemeinsam Druck, um die Lieferanten zum Einlenken zu bringen. Zum Bespiel wurden bestimmte Produkte aus dem Regal genommen. 

Markant bezahlte einen Teil der Dienstleistungskonditionen als Rückvergütungen an die 16 Händler aus, ohne dies gegenüber den Lieferantinnen offenzulegen. 

Hier ging die Weko auf die Hinterbeine: «Die kollektiven Durchsetzungsmassnahmen sowie die Ausgestaltung der Rückvergütungen verzerrten den Wettbewerb unter den Lieferanten», schreibt die Aufsichtsbehörde in ihrem Bericht weiter. 

Der Entscheid kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

Die volle Liste der von der Busse betroffenen Händlerinnen umfasst die Amedis-UE AG, die Cadar S.A., die Cruspi SA, die Demaurex & Cie S.A., die Galexis AG, die Godrink Holding SA, die Landi Schweiz AG, die Loeb AG, die Manor AG, die Müller Handels AG Schweiz, die Pistor AG, die Saviva AG, die Spar Handels AG, die Valora Schweiz AG, die Voigt AG und die Volg Konsumwaren AG.