Die Übernahme von The Phone House (TPH) durch die Swisscom stelle einen meldepflichtigen Zusammenschluss dar. Zu diesem Schluss kommt das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) aufgrund bisher nicht bekannter Informationen, wie am Montag mitgeteilt wurde. Swisscom will das schweizerische Filialnetz von The Phone House übernehmen. Im Rahmen einer vorgängigen Beratung ging das Sekretariat der Kommission davon aus, dass der Zusammenschluss nicht der Meldepflicht unterstehen würde. Die Beratung beruhte auf den von Swisscom zur Verfügung gestellten Informationen.
Nachträglich stelle sich nun heraus, dass TPH auch festnetzgebundene Dienstleistungen wie DSL- und Telefonie-Abonnemente verkauft. Damit war TPH auch in einem Bereich tätig, der dem Markt für Festnetztelefonie nachgelagert ist. Auf diesem verfügt Swisscom über eine marktbeherrschende Stellung, was zur Meldepflicht führt, gab die Weko weiter bekannt. Diese Meldepflicht hat zur Folge, dass Swisscom bis zu einem Entscheid der Weko alle Vollzugshandlungen unterlassen muss. Swisscom wird in den nächsten Tagen eine Meldung zum Zusammenschluss bei der Weko einreichen, liess die Swisscom verlauten. - Siehe auch: Swisscom hat Phone House noch nicht im Sack
Montag
28.04.2008