Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) hat zwei weitere Verfahren in Zusammenhang mit der Nichtweitergabe von Währungsvorteilen eröffnet. «Zu den fünf hängigen Verfahren kommen zwei neue Untersuchungen», bestätigte der stellvertretende Weko-Direktor Patrik Ducrey am Donnerstag gegenüber dem Klein Report.
Eine erste Untersuchung richtet sich gegen die Jura Elektroapparate AG wegen möglicher Behinderung von Parallelimporten bei Haushalts- und Elektrogeräten. Eine andere gegen die Care on Skin GmbH wegen möglicher Behinderung von Parallelimporten und des Onlinehandels bei Kosmetikprodukten für Fachgeschäfte. Die Verfahren gehen auf Informationen zurück, welche das Sekretariat seit August 2011 erhalten hat und bei denen der Verdacht besteht, dass unzulässige Wettbewerbsabreden die Weitergabe von Währungsvorteilen behindern oder ausschliessen.
Eine Vorabklärung wegen möglicher Behinderung von Parallelimporten bei Balkonverglasungen ist seit September 2011 in Gang. Andere Vorabklärungen wegen des Verdachts von Preisbindungen im Onlinehandel mit Elektrogeräten und bei Elektrovelos sind zudem in den letzten Tagen eröffnet worden.
«Wenn wir in einer Branche Untersuchungen anstellen, picken wir nicht zufällig Firmen heraus, sondern diejenigen Unternehmen, gegen die konkrete und relativ viele Vorwürfe vorliegen», erklärte Ducrey gegenüber dem Klein Report. Im Einzelfall könne es noch sein, dass ein Missverständnis vorliege. Wenn aber wie bei BMW und Nikon, bei Bergsportartikeln oder in der Musikindustrie der Verdacht auf Verstösse gross sei, werde die Weko aktiv. Jene Untersuchungen und Vorabklärungen zur Problematik der Nichtweitergabe von Währungsvorteilen, welche die Weko bereits seit Sommer 2010 fortlaufend eingeleitet hat, würden kurz vor dem Abschluss stehen.
Sorgen bereiten der Weko Preisbindungsversuche im Internet. «Gerade im Bereich des Onlinehandels versuchen Lieferanten immer wieder, Onlineshops das Gewähren von Rabatten zu untersagen», sagte der stellvertretende Weko-Direktor Patrik Ducrey. Die Händler würden stark unter Druck gesetzt und ihnen würde ein allfälliger Lieferstopp angedroht. «Lieferstoppdrohungen erfolgen meistens mündlich, wer sich bei uns beschwert, kann meistens keine schriftlichen Beweise vorlegen», so Ducrey.
Zu mehr als 80 Prozent sind es Endkunden, die die Weko über Nichtweitergaben von Währungsvorteilen informieren, hinzu kommen Händler und Direktimporteure. Um die Weko möglichst schnell informieren zu können, hat die Wettbewerbskommission unter www.weko.ch ein Wechselkursvorteile-Formular aufgeschaltet. «Sämtliche Hinweise werden selbstverständlich anonym behandelt, im Verfahren sprechen wir dann von erhaltenen Hinweisen und nicht davon, dass Frau Müller oder Herr Meier die Anschuldigungen ausgesprochen haben», erklärte Patrik Ducrey gegenüber dem Klein Report.