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Dienstag
04.04.2006

Wer in der Schweiz Rahm verkaufen will, darf den in der Europäischen Union unter dem Namen «Sahne» verpackten Kuhsaft heute in der Schweiz nicht verkaufen. Dieses Beispiel steht für viele, mit denen die Wettbewerbskommission (Weko) unverzüglich abfahren will, wie Weko-Präsident Walter Stoffel an der Jahresmedienkonferenz der Behörde am Dienstag in Bern betonte. Die Schweizer müsse das so genannte «Cassis-de-Dijon»-Prinzip sofort einseitig einführen, verlangte er. Weitere verbotene Beispiele bei der Deklaration und Beschriftung sind der Ausdruck «medizinisch», der Fettgehalt von Käse oder Torten mit geringfügigem Alkoholgehalt, ergänzte Weko-Sprecher Patrik Ducrey am Dienstag gegenüber dem Klein Report.

«Alle Produkte, die in der EU zugelassen sind, sollten grundsätzlich auch in der Schweiz zugelassen werden», sagte Stoffel. Die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz kämen so in kürzester Zeit in den Genuss von günstigeren Preisen. Und Schweizer Produzenten könnten von tieferen Herstellungskosten profitieren, sagte Stoffel. Dass die Bundesämter nach einer ersten Konsultation zur Revision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse über hundert Ausnahmen verlangen, stösst Stoffel sauer auf: «Die Amtsstellen sind aufgefordert, ihre Ausnahmelisten massiv zu kürzen.»