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Samstag
30.04.2011

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat entschieden, dass es für die Kooperation der Swisscom mit der Groupe E, mit der die beiden Unternehmen im Kanton Freiburg den Ausbau des Glasfasernetzes in die Hand nehmen wollen, keiner vorgängigen Zustimmung der Weko bedarf. «Die Weko hat im Laufe des Verfahrens festgestellt, dass das Vorhaben nicht über eine Kooperation hinausgeht», teilte die Kommission mit. «Das geplante Gemeinschaftsunternehmen entfaltet nämlich keine eigenständige Geschäftstätigkeit.» Das Gemeinschaftsunternehmen werde in absehbarer Zeit keine von den beiden Mutterhäusern unabhängige Geschäftstätigkeit entfalten, womit die Fusionskontrolle nicht anwendbar sei.

Bei der Swisscom ist man erstaunt über diesen Entscheid und überzeugt, dass die Bedingungen für eine Vollfunktionsfähigkeit des gemeinsamen Unternehmens erfüllt seien. Es sei ein ausgewogenes Vertragswerk präsentiert worden, das alle Zusammenschlussvoraussetzungen erfülle und einem raschen, flächendeckenden Glasfaserausbau im ganzen Kanton Freiburg, den Interessen der Mitbewerber, der Kunden sowie dem grossen Investitionsrisiko der Partner bestmöglich Rechnung trage.

Die Weko hat hingegen im Rahmen der vertieften Prüfung des Gründungsvorhabens bei einzelnen Klauseln im Vertragswerk zwischen der Swisscom und der Groupe E wettbewerbsrechtliche Probleme geortet. Wie bei Projekten in anderen Regionen stehe deshalb der Abredetatbestand zur Diskussion. Die Weko eröffnet nun eine Vorabklärung, um festzustellen, ob allfällige Abreden aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt sind.

Die Swisscom und die Groupe E haben angekündigt, den Weko-Entscheid eingehend zu analysieren und allenfalls Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Aufgrund fehlender Rechtssicherheit werde sich die Glasfasererschliessung nun im Kanton Freiburg deutlich verzögern, monierte die Swisscom. Rückendeckung erhalten die beiden Unternehmen vom Dachverband ICTswitzerland. Die Dynamik beim Aufbau der Glasfasernetze dürfe nicht weiter gebremst oder gar gestoppt werden, so der Verband. Dieser erwartet deshalb, dass die Weko die weiteren hängigen Verfahren nicht nur zügig zu Ende führt, sondern pragmatische Lösungen findet, um der Zusammenarbeit investitionsbereiter Unternehmen keine regulatorischen, wettbewerbsrechtlichen Hindernisse in den Weg zu stellen.