Content:

Dienstag
15.03.2011

Im Rahmen der Konzessionsvergabe für das Fernsehversorgungsgebiet 11 (Ostschweiz) hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) die Wettbewerbskommission (Weko) mit einem Gutachten zur Marktstellung der Gesuchsteller beauftragt. Die Weko ist zum Schluss gekommen, dass in der Mehrheit der untersuchten Märkte keine marktbeherrschende Stellung der Tagblatt-Medien bzw. der NZZ-Mediengruppe besteht. Allerdings: Im Teilmarkt der Radiowerbung geht die Weko für das Versorgungsgebiet Ostschweiz von einer marktbeherrschenden Stellung der regionalen Sender aus. 

«Tele Säntis nimmt mit Befriedigung davon Kenntnis, dass das Weko-Gutachten die marktbeherrschende Stellung der Tagblatt-Medien im Markt für Radiowerbung festgestellt hat», teilte Top-Medien-Geschäftsführer Günter Heuberger, der als Tele-Säntis-Initiant Mitbewerber um die Konzession in der Ostschweiz ist, am Dienstag mit. Er zog folgenden Schluss daraus: «Gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2009 reiche bereits die Feststellung der marktbeherrschenden Stellung in einem solchen Teilmarkt, um die Konzession an Tele Säntis zu erteilen, sofern das Uvek in den nächsten Monaten den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung feststellt», so Heuberger.

Anders sieht dies freilich André Moesch, Leiter elektronische Medien bei der St. Galler Tagblatt AG: «Das Weko-Gutachten stellt einen wichtigen Schritt zur definitiven Erteilung der Konzession an TVO dar. Lediglich im verhältnismässig unbedeutenden Bereich der Radiowerbung geht die Weko aufgrund der vorliegenden Informationen von einer Marktbeherrschung aus», erklärte André Moesch am Dienstag. «Nur im Fall eines Missbrauchs einer festgestellten marktbeherrschenden Stellung wären überhaupt Auflagen durch die konzessionierende Behörde möglich. Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch liegen aber ebenfalls nicht vor», meinte Moesch.

Das Gutachten der Weko habe keinen direkten Einfluss auf den Verfahrensverlauf, das Ermessen liege beim Uvek. «Zu betonen ist, dass eine marktbeherrschende Stellung an sich völlig unproblematisch und zulässig ist», so Moesch. Gerade im Bereich der Radiowerbung sei eine solche Position gar von Gesetzes wegen systembedingt und praktisch unvermeidlich, da die SRG keine Radiowerbung betreibe.