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Donnerstag
17.07.2008

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung gegen die Documed AG betreffend die Publikation von Arzneimittelinformationen mit einer einvernehmlichen Regelung abgeschlossen. Während des Untersuchungsverfahrens habe die Documed AG diskriminierende Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Publikation von Arzneimittelinformationen fallengelassen, teilte die Weko am Donnerstag mit. Davon habe die Weko Kenntnis genommen und der Documed AG für die Dauer der Wettbewerbsbeschränkungen eine reduzierte Sanktion von 50 000 Franken auferlegt.

Die Documed AG, eine Tochtergesellschaft der Galenica AG, publiziert Arzneimittelinformationen in verschiedenen Medien, insbesondere im gedruckten Arzneimittel-Kompendium der Schweiz. Dieses wird häufig von medizinischen Fachpersonen konsultiert. Auf dem Markt für die Publikation von Arzneimittelinformationen ist die Documed AG marktbeherrschend. Während die Documed für Pharmaunternehmen, die Arzneimittelinformationen publizieren lassen wollen, allgemein zugängliche Tarife bis zu 90 Texten anwendete, war dies für eine grössere Anzahl von Arzneimittelinformationen nicht der Fall. Grössere Firmen wurden dadurch diskriminiert. Die Weko konnte nicht feststellen, dass die Documed damit überhöhte Beträge verlangt habe, gab Olivier Schaller von der Weko gegenüber dem Klein Report ergänzend Auskunft. «Es ging darum, dass die Tarife nicht für alle Firmen transparent waren», sagte er.