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Montag
07.02.2005

Das Landgericht Augsburg hat eine Klage des Weka-Verlags gegen den Süddeutschen Verlag (SV) zurückgewiesen. Weka hatte dem SV vorgeworfen, 2001 die bereits vereinbarte Übernahme der Weka-Computer- und -Fachzeitschriftensparte nachträglich torpediert zu haben. Dafür verlangte der Weka-Verlag aus dem schwäbischen Kissing Schadenersatz in Höhe von 76,3 Mio. Euro. Laut dem deutschen Branchendienst Horizont haben die Richter ihr Urteil damit begründet, dass der Kaufvertrag endgültig ungltig geworden sei, nachdem die vom Bundeskartellamt aufgestellten Bedingungen für den Verkauf nicht erfüllt worden seien. Die Kartellwächter hatten zuvor vom SV den Verkauf zweier eigener Elektronikzeitschriften verlangt. Den Vorwurf, es habe seitens des Süddeutschen Verlages nur «Scheinverhandlungen» gegeben, wies das Gericht zurück. Mit der Zahlung von damals 3,5 Millionen D-Mark des SV an den Weka-Verlag seien sämtliche Ansprüche aus dem Scheitern der Bemühungen abgegolten, so das Gericht.

Im April 2001 hatte der SV einen Kaufvertrag für Wekas Computerzeitschriftensparte in Höhe von 157 Millionen Euro unterschrieben. Anfang 2002 platzte der Deal jedoch mit der Begründung, die nötigen kartellrechtlichen Auflagen hätten nicht fristgerecht erfüllt werden können. Weka hatte dem SV daraufhin vorgeworfen, mehrere Gelegenheiten zur Erfüllung der Auflagen absichtlich versäumt zu haben. Der Süddeutsche Verlag sieht sich durch das Urteil in seiner Rechtsauffassung bestätigt. - Mehr dazu: 76 Millionen Euro Schadenersatz vom Süddeutschen Verlag gefordert und Millionenklage gegen Süddeutschen Verlag