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Dienstag
29.01.2008

Das Seilziehen zwischen der Konsumentenzeitschrift «Beobachter» und einer Thurgauer Baufirma sowie dem Bezirksgericht Arbon geht weiter. Am Dienstag hat die Gerichtsinstanz eine noch nicht rechtskräftige Verfügung zu einem Publikationsverbot vom Oktober 2006 veröffentlicht und die Zeitschrift zu 10 000 Franken Anwaltskosten und 3000 Franken Gerichtskosten verdonnert, weil sich der «Beobachter» nicht an eine superprovisorische Verfügung gehalten habe. Dies obschon das Thurgauer Obergericht dem «Beo» nachträglich Recht gegeben hatte.

Im Dezember 2006 hatte das Gericht mit einer superprovisorischen Verfügung dem «Beobachter» verbieten wollen, kritische Aussagen über ein Bauunternehmen zu veröffentlicht, obschon sie laut dem Gesamtverantwortlichen Balz Hosang allesamt hieb- und stichfest belegbar seien. Die Zeitschrift zitierte die inkriminierten Vorwürfe dabei aus der gerichtlichen Verfügung. Dieses Vorgehen sei «schlaumeierisch» gewesen, schreibt jetzt das Gericht.

«Wenn es nach dem Bezirksgericht Arbon gehen würde, dürften wir über diese Baufirma kein Wort schreiben», sagte Hosang am Dienstag gegenüber dem Klein Report. Dabei hatte das Obergericht laut «Beobachter» ausdrücklich festgestellt, dass zum Beispiel «hinreichend dokumentiert» sei, dass Gläubiger «mit Verlusten zu rechnen haben», wenn sie sich mit dem windigen Bauunternehmer einliessen. Der «Beo» wirft dem Arboner Gerichtspräsidenten vor, sich regelmässig auf die Seite des Bauunternehmers zu stellen. Der Fall wird auch noch das Bundesgericht beschäftigen. - Siehe auch: Zensurversuch gegen «Beobachter» gestoppt