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Sonntag
31.10.2004

SF DRS darf beim Abstimmungsverfahren in der Sendung «MusicStar» weiterhin 70 Rappen pro Anruf verlangen. Der Preisüberwacher hat entschieden, in diesem Fall nicht aktiv zuwerden. Ein Persilschein für Telefonvoting sei dies aber nicht. Wie Preisüberwacher Rudolf Strahm auf Anfrage einen Beitrag der «SonntagsZeitung» bestätigte, wird das Telefonvoting bei «MusicStar» nicht weiter verfolgt. Nach einer Voruntersuchung sei dies am Freitag so entschieden worden. «Es ist laut Fernmeldegesetz zulässig, dass die SRG für spezifische Sendungen Zusatzeinnahmen generiert», sagte Strahm. Die Voruntersuchung habe ergeben, dass die Einnahmen aus dem Telefonvoting nur zwei Drittel zum Aufwand der Casting-Show beitragen. Dadurch sei es zu keiner ungerechtfertigten Alimentierung der SRG-Gebührenkasse gekommen.

Wie bei jeder Lotterie oder jedem Wettbewerb mache der Kunde mit, in Kenntnis der Kosten, so Strahm. Zudem stehe es dem Zuschauer bei «MusicStar» frei, ob er mitmachen wolle oder nicht. Damit kann SF DRS auch bei der zweiten Staffel der Sendung, die am 5. Dezember startet, 70 Rappen pro Anruf verlangen. Die Telefonanrufe von Fans der Casting-Show brachten während der ersten Staffel SF DRS rund vier Mio. Franken ein. Insgesamt gingen 11,3 Mio. Anrufe ein. Der Entscheid im Fall «MusicStar» stellt laut Strahm jedoch kein Präjudiz dar. Es sei durchaus möglich, dass die Preisüberwachung bei künftigen Sendungen mit Telefonvoting eingreifen werde.