Die Faktenlage betreffend die angeblichen Pläne von Tamedia, ihre Personalkommissionen (PeKos) zusammenzulegen, bleibt nach wie vor unklar. Strittig ist, ob der Rechtsdienst von Tamedia tatsächlich ein Papier zu den PeKos verfasst hat. Es stehen diesbezüglich die Aussagen von mitarbeiternahen Kreisen gegen die offiziellen Aussagen von Tamedia.
Über den Twitter-Account Inside Tamedia, der nach eigenen Angaben über «Fakten aus dem Innern» des Zürcher Medienkonzerns berichtet, wurde vermeldet, dass die Personalkommissionen der verschiedenen Tamedia-Titel in Gefahr sind. Tamedia-Sprecher Christoph Zimmer dementierte auf Nachfrage und sprach gegenüber dem Klein Report von einer «Falschmeldung».
Bezugnehmend auf ein Papier, das vom Rechtsdienst von Tamedia verfasst worden sei, stützte Inside Tamedia daraufhin die eigene Schilderung des Sachverhaltes: «TA-Rechtsdienst hat ein Papier verfasst, das schockierte», lautete die klare Message.
Aus diesem Anlass hat der Klein Report erneut bei Christoph Zimmer, Leiter Kommunikation von Tamedia, nachgefragt und erneut ein Dementi erhalten: «Es gibt keine Pläne, die Personalkommissionen zusammenzulegen und unser Rechtsdienst hat dazu in den vergangenen Monaten auch kein Papier verfasst.»
Die Organisation der Personalkommissionen sei letztmals im Oktober 2016 diskutiert worden, so Zimmer. «Seither hat sich nichts mehr geändert», versicherte er. Somit steht erneut Aussage gegen Aussage.
Auch eine direkt mit der Sache betraute Person, die anonym bleiben möchte, konnte den Sachverhalt gegenüber dem Klein Report nicht eindeutig auflösen. Ob der Tamedia-Rechtsdienst tatsächlich ein Papier verfasst hat, welches die Zukunft der Personalkommissionen zum Gegenstand hat, konnte die befragte Quelle weder bestätigen noch dementieren.
Weil die bestehenden Personalkommissionen teilweise nur bis Ende 2017 gewählt sind, habe das HR von Tamedia unterdessen Neuwahlen im 1. Quartal 2018 vorgeschlagen. In einer allfälligen Übergangsphase würden die entsprechenden PeKos «ad interim» weiter agieren.
Fakt ist, dass zumindest eine gänzliche Auflösung der PeKos nicht in Frage kommt. Denn gemäss dem «Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben» (kurz: Mitwirkungsgesetz) haben Angestellte in Betrieben, die mindestens 50 Personen beschäftigen, einen klaren Anspruch darauf, durch eine Personalkommission vertreten zu werden.