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Montag
21.07.2008

Der Anwalt des suspendierten Armeechef Roland Nef hat bei den Zürcher Untersuchungsbehörden Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung eingereicht. Der Zürcher Oberstaatsanwalt Ulrich Arbenz bestätigte am Montag entsprechende Medienberichte. Anlass sind laut Arbenz die in der letzten Ausgabe der «SonntagsZeitung» abgedruckten Auszüge aus einem Polizeiprotokoll. Dieses enthält Details zum Inhalt der Anzeige von Nefs Ex-Partnerin. Die Staatsanwaltschaft klärt nun ab, ob ein formelles Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung eingeleitet wird. - Siehe auch: Tagung der Sicherheitskommission des Nationalrats zur Nef-Affäre und «Fall Nef» - ein Kommunikations-GAU